Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten
Sanierungsgebiete werden aufgrund verschiedener städtebaulicher Herausforderungen ausgewiesen, wie beispielsweise veralteter Infrastruktur, mangelnder Wohnqualität oder anderen Defiziten.
An der Wertsteigerung, die durch die Investitionen entstehen, sind entsprechend Baugesetzbuch § 154 BauGB die Grundstückseigentümer zu beteiligen. Das erfordert eine Ermittlung der Wertsteigerung zwischen dem Zustand zu Beginn der Sanierung und dem Abschluss der Sanierung. Diese Berechnungen sind komplex und erfordern eine auf die Veränderung der Zustände und der Marktentwicklungen abgestimmte Methodik.
Es besteht die Möglichkeit, Ausgleichsbeträge vorfristig abzulösen. Das birgt finanzielle und rechtliche Vorteile für die Eigentümer und ermöglicht es den Kommunen, die eingenommenen Beträge direkt im Sanierungsgebiet für weitere Investitionen einzusetzen.