Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalitäten der Seite sicherzustellen.
Wir geben keinerlei Daten und Informationen an Dritte weiter. Auch verzichten wir auf Funktionen für Werbung oder das Verfolgen von Bewegungsprofilen (Tracking) unserer Nutzer.

Unseren verantwortungsvollen Umgang mit den Daten unserer Kunden haben wir in unseren Datenschutzeinstellungen dokumentiert.

Ausgleichsbeträge in  Sanierungsgebieten

Sanierungsgebiete werden aufgrund verschiedener städtebaulicher Herausforderungen ausgewiesen, wie beispielsweise veralteter Infrastruktur, mangelnder Wohnqualität oder anderen Defiziten.

An der Wertsteigerung, die durch die Investitionen entstehen, sind entsprechend Baugesetzbuch § 154 BauGB die Grundstückseigentümer zu beteiligen. Das erfordert eine Ermittlung der Wertsteigerung zwischen dem Zustand zu Beginn der Sanierung und dem Abschluss der Sanierung. Diese Berechnungen sind komplex und erfordern eine auf die Veränderung der Zustände und der Marktentwicklungen abgestimmte Methodik.

Es besteht die Möglichkeit, Ausgleichsbeträge vorfristig abzulösen. Das birgt finanzielle und rechtliche Vorteile für die Eigentümer und ermöglicht es den Kommunen, die eingenommenen Beträge direkt im Sanierungsgebiet für weitere Investitionen einzusetzen.

Weitere Informationen für: